
Elektromobilität
Das DAT-Gutachten für Elektroautos
Der Staat fördert Ihren Kauf eines Elektroautos. Für die Förderung benötigen Sie ein DAT-Gutachten, um die Förderung Ihres Elektrofahrzeuges gewährleisten zu können.
Unsere TÜV-zertifizierten Sachverständigen beraten Sie umfassend zu Ihrem Anliegen.

BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos -
Das müssen Sie beachten!
Der Umweltbonus für Elektro-Fahrzeuge: Wir beraten Sie gerne!
Um eine Förderung für Ihr Elektrofahrzeug zu erhalten, benötigen Sie ein umfassendes DAT-Gutachten. Was müssen Sie tun, damit der Förderantrag bewilligt wird? Unsere Gutachter kennen die Voraussetzungen für eine Förderung gebrauchter Elektroautos.
Alle Punkte im Überblick
1. Das gebrauchte Fahrzeug darf noch nicht gefördert worden sein
Ihr Fahrzeug darf noch keine Prämie erhalten haben.
2. BAFA-Förderantrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zweitzulassung gestellt werden
Der DAT-Partner, der Ihnen als Kfz-Sachverständiger für das Gutachten zur Seite steht,
bescheinigt Ihnen die Zulassung. Die Daten werden genau überprüft.
3. Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
Der Kilometerstand am Besichtigungstag darf nicht mehr wie 15.000 Kilometer betragen.
Die Laufleistung darf nur von einem anerkannten DAT-Partner bestätigt werden.
4. Ehemaliger Listenpreis des zu fördernden E-Fahrzeuges
Unsere DAT-Partner sind in der Lage, den Brutto-Listenpreis inklusive der dazugehörigen
Sonderausstattung zu ermitteln. Dieser Preis wird im Gutachten vermerkt.
5. Gebrauchtes Fahrzeug darf nur für maximal 80% des Listenpreises angeboten worden sein
Anhand der VIN-(Fahrgestell-Nummer)-Abfrage, bringen unsere Gutachter den Listenpreis in Erfahrung.
Wir beraten Sie gerne.

Andreas Thon
Kfz-Sachverständiger für Schaden- und WertgutachtenKfz-Technikermeister
+ 49 (0) 2652 5519472
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO MÜNCH
Wir als Partner stehen an Ihrer Seite
Unsere TÜV-zertifizierten Mitarbeiter sind für Sie vor Ort